Dein Weg zur Mitgliedschaft
Wenn Sie Mitglied der Partei werden möchten, aber noch Fragen zur Mitgliedschaft haben, sprechen Sie uns gerne an.
Für Entschlossene besteht die Möglichkeit die Eintrittserklärung und Einzugsermächtigung herunterladen und auszufüllen
- Eintrittserklärung
- Einzugsermächtigung für Mitgliedsbeitrag
- Einzugsermächtigung für Mitgliedsbeitrag und Spende
Den Mitgliedsbeitrag können Sie Anhand der Beitragstabelle herausfinden. Bei Fragen, gerne den Kontakt zu uns suchen!
Die ausgefüllten Dokumente können Sie an unsere Kreisgeschäftsstelle schicken, dem Landesverband oder dem Bundesvorstand zustellen.
DIE LINKE. Kreisverband Wilhelmshaven
Grenzstraße 93
26389 Wilhelmshaven
Online beitreten
Ganz ohne Papier geht der Eintritt auch über das Online-Formular der Linkspartei. Dazu klicken Sie bitte hier.
Steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden und Mitgliedsbeiträgen
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:
Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34 g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.
Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34 g gewährt worden ist.