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Einwohnerantrag zum Wohnraumschutz

Anette und Lars gegen dreiste Vermieter und einen desinteressierten Stadtrat!

Worum geht es?

Wusstest du, dass die Stadt Wilhelmshaven seit 2021 die Möglichkeit hätte, gegen Vermieter und Immomilienkonzerne, die Wohungen verschimmeln lassen, vorzugehen?

Wenn nicht, keine Sorge: Die meisten im Stadtrat scheinen das auch nicht zu wissen. Anders lässt es sich zumindest kaum erklären, dass in unserer Stadt so viele Menschen in feuchten, schimmligen und heruntergekommenen Wohnungen wohnen müssen. Wir hoffen zumindest, dass dies nicht durch Ignoranz oder Schlimmeres 5 Jahre lang versäumt wurde.

 

Grundlage ist das Niedersächsische Wohnraumschutzgesetz (kurz NWoSchG). Danach müssen “Wohnraum und Unterkünfte für Beschäftigte […] von den Verfügungsberechtigten [alias den Vermietern, Anm. Die Linke Wilhelmshaven] so [ausgestattet], [gestaltet], [erhalten] und [wiederhergestellt werden], dass der Wohnraum oder die Unterkunft für Beschäftigte den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse […] entspricht.” So steht es in § 3 Absatz 1. Zudem muss dauernd sichergestellt werden, dass:

  • 1. eine ausreichende natürliche Belichtung sowie eine ausreichende Belüftung möglich sind,
  • 2. ein wirksamer Schutz gegen Witterungseinflüsse und Feuchtigkeit besteht,
  • 3. funktionsfähige und nutzbare Anschlüsse für eine angemessene Versorgung mit Heizenergie, Strom und Trinkwasser sowie eine einwandfreie Beseitigung der Abwässer vorhanden sind,
  • 4. eine angemessene Beheizung der Aufenthaltsräume möglich ist,
  • 5. funktionsfähige und nutzbare Anschlüsse für eine Kochküche oder Kochnische vorhanden sind,
  • 6. in ausreichendem Umfang funktionsfähige und nutzbare sanitäre Einrichtungen vorhanden sind,
  • 7. eine angemessene Versorgung mit Heizenergie, Strom und Trinkwasser erfolgt,
  • 8. eine ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle möglich ist,
  • 9. die Zugänge zu den Gebäuden sowie, soweit vorhanden, Innenhöfe und Kinderspielflächen funktionsfähig und nutzbar sind und,
  • 10. soweit vorhanden, Nebengebäude und Nebenanlagen zu dem Wohnraum oder der Unterkunft für Beschäftigte bestimmungsgemäß ohne erhebliche Beeinträchtigungen genutzt werden können. 

 

Ja, das steht so wörtlich im Gesetz. Wenn das auf deine Mietwohnung auch nicht zutrifft, bist du damit nicht alleine. Und weil es so Viele sind, die nach diesen Kriterien Anspruch auf Verbesserungen hätten und weil die Stadt da unserer Meinung nach nicht länger zuschauen darf, haben Anette und Lars einen Antrag geschrieben.

 

Der Antrag stellt diese Forderungen:

  1. Es wird eine städtische Stelle (z.B. Ordnungsamt) damit beauftragt, die Aufgaben der Stadt Wilhelmshaven zur Sicherung der Einhaltung von Mindeststandards bei Wohnungen nach NWoSchG wahrzunehmen.

  2. Die Erreichbarkeit dieser Stelle wird sowohl telefonisch wie auch per E-Mail zu den üblichen Öffnungszeiten des Bürgeramtes sichergestellt.

  3. Es wird sowohl im Internetauftritt der Stadt, sowie auch mit Informationszetteln in verschiedenen Sprachen auf diese Stelle und ihre Aufgaben hingewiesen.

  4. Die Verwaltung wird beauftragt die notwendigen Maßnahmen schnellstens umzusetzen.

Offizielle Begründung:

Es ist bekannt, dass es in Wilhelmshaven besonders im Bereich der „günstigen“ Wohnungen ein Qualitätsproblem gibt. Mieterinnen und Mieter schrecken oft davor zurück diese Missstände gerichtlich geltend zu machen, da sie Kosten und langwierige Auseinandersetzungen fürchten. Die Stadt Wilhelmshaven hat aber durch das NWoSchG die Aufgabe auf die Einhaltung von Mindeststandards zu achten und gegebenenfalls bei Verstößen auch zu ahnden. Dieser Aufgabe ist die Stadt Wilhelmshaven bisher nicht nachgekommen und hat damit finanziell schwache Mieterinnen und Mieter in teilweise unzumutbaren Wohnverhältnissen allein gelassen.

 

Das Bauordnungsamt der Stadt rechnet mit Kosten für die Stadt in Höhe von 200.000 € jährlich, um die Forderungen zu erfüllen.

 

Und jetzt kommst Du ins Spiel:

 

Selbst wenn du keine Probleme mit deiner Wohnung hast. Selbst wenn du die geschätzten Kosten zu hoch findest. Selbst wenn du Vermieter*n bist und alles richtig machst:

Sammel' Unterschriften und sorge mit uns dafür, dass das Gesetz bekannter wird. Setze mit uns zusammen dreiste Vermieter und die Stadt unter Druck, endlich etwas an den Zuständen zu ändern. Wir alle verdienen eine lebenswerte Wohnung, die nicht durch Schimmel und Feuchtigkeit oder andere Mängel unsere Gesundheit gefährdet. Wer Rendite durch Wohnraum erwirtschaftet, muss auch Verantwortung für Mieter*innen übernehmen.

Wenn Du mitmachen willst, drucke einfach das PDF unten aus, sammel' Unterschriften und sende die Originale an die angegebenen Adressen.

Zusammen können wir erreichen, dass sich etwas bewegt. Niemals alleine, immer gemeinsam!

Einwohnerantrag

Sicherung der Einhaltung von Mindeststandards von Wohnraum nach dem Niedersächsischen Wohnraumschutzgesetz (NWoSchG)

Und was sagt die Stadt?

Wir haben einige Fragen an den Stadtrat gestellt. Wir wollten wissen, wie die Stadt dafür sorgt, dass Büger*innen diese Rechte auch wahrnehmen können und ob sie dies schon tun.

Die Antworten deuten an: Es weiß wohl kaum jemand über die Rechte als Mieter*in Bescheid.

Wir halten es für unwahrscheinlich, dass es nicht mehr Mägel gibt, als hier angezeigt werden. Das zeigten auch unsere Gespräche an Haustüren und Infoständen. Wenn Du in einer verschimmelten, heruntergekommenen Wohnung wohnst, melde Dich bei uns unter kommunal@dielinke-whv.de 

Hier die originalen Antworten der Stadtverwaltung

Wie sichert die Stadt Wilhelmshaven die Einhaltung von Mindeststandards von Wohnraum nach NWoSchG? 

Antwort

Da in Wilhelmshaven seit dem Inkrafttreten der NWoSchG am 24.03.2021 keine eklatanten Fälle bekannt geworden sind, gibt es bisher keine aktive organisatorische strategische Sicherung durch die Stadt Wilhelmshaven. Die personelle Ausstattung der Stadt Wilhelmshaven wurde nicht für eine aktive Anwendung des NWoSchG erhöht. Zurzeit werden Missstände anhand von Fotos angezeigt, durch das Bauordnungsamt bewertet und bei gravierenden Mängeln verfolgt. Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 4 des NWoSchG besteht ein Anspruch auf Ausübung der Befugnisse durch die Gemeinde (Stadt Wilhelmshaven) nicht.

Gibt es beim Ordnungsamt oder einer anderen städtischen Dienststelle einen speziellen Ansprechpartner bzw. eine gesonderte Telefonnummer? 

Antwort

Nach der Organisationsverfügung vom 03.09.2021 sind die Aufgaben des NWoSchG durch das Bauordnungsamt, Fachbereich 63 wahrzunehmen. Im Speziellen sind diese in der Abteilung Bauaufsicht, Industrie und Statik, Abteilung 63.02 angesiedelt. Das allgemeine Postfach des Bauordnungsamtes ist fb63@wilhelmshaven.de .

Falls ja, wie wird dieser Kontakt öffentlich gemacht und so betroffenen Mietern bekannt gegeben? 

Antwort

Die Zuständigkeit ist auf der Webseite www.wilhelmhaven.de/Stadtverwaltung/Dienststellen/63_Bauordnungsamt veröffentlicht. 

Falls ja, wie oft ist es in den vergangenen 5 Jahren vorgekommen, dass diese Stelle von betroffenen Mietern kontaktiert wurde? 

Antwort

Bisher sind drei Fälle bekannt, die dem NWoSchG zuzuordnen sind.

Falls ja, wie oft wurden Maßnahmen zur Behebung von Mängeln angeordnet? 

Antwort

Es wurden keine Maßnahmen angeordnet, da nach Anhörung die Eigentümerin bzw. der Eigentümer bereits tätig war bzw. wie in einem anderen Fall die Vorwürfe nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entsprachen. Ein Fall ist noch nicht abgeschlossen.

 

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